Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) beschreibt die Bildung der einzelnen Gremien und die entsprechenden Aufgaben dazu,
Der Träger
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für zwei Jahre. Dieser trifft sich mit der Leiterin und stellvertretenden Leiterin zu regelmäßigen Sitzungen. Er beruft zwei Mal im Jahr eine Mitgliederversammlung
ein. Seine Aufgaben sind u. a.
●Vereinsführung
●Personalbetreuung
●Finanzen
●Reparatur und Instandhaltung
●Aufnahmen
Der Elternrat
Die Elternversammlung wählt den Elternrat für ein Kindergartenjahr. Dieser trifft sich alle 4-6 Wochen an einem Nachmittag zur Besprechung mit der Leiterin und der stellvertretenden Leiterin.
Die Hauptaufgaben bestehen in
Mitgestaltung von Festen und Elternaktivitäten
Zusammenarbeit in pädagogischen Bereichen der KITA
Kontakt zur Elternschaft und Verbindung Eltern / Team
Öffentlichkeitsarbeit
Der Rat der Tageseinrichtung
Das GTK sieht vor, dass sich die Gremien Vorstand / Elternrat / Team drei Mal im Kindergartenjahr treffen, um die Belange der Tageseinrichtung zu erörtern, Entscheidungen zu treffen und für deren Umsetzung zu sorgen.